Welchen Anhänger darf ich mit meinem Pkw ziehen ?
Da ich immer wieder gefragt werde welchen Anhänger man mit seinem Pkw ziehen darf, stelle ich dies hier mit ein paar Beispielen klar.
1. Frage: Mein Pkw darf nur 460 kg ungebremst ziehen. Darf ich jeden Anhänger (z.B. einen 750 kg-Anhänger) dahinter hängen ?
Selbstverständlich. Die angegebene Last von 460 kg darf nur nicht tatsächlich überschritten werden. Wäre es nicht so, gäbe es keine Anhängervermieter. Dort passt ja nie ein Anhänger zum Kunden Pkw.
Anhänger und Ladung dürfen also zusammen nicht mehr als 460 kg wiegen.
2. Frage: Mein Pkw darf nur 1.400 kg gebremst ziehen. Darf ich jeden Anhänger (z.B. einen 3.000 kg Anhänger) dahinter hängen ?
Selbstverständlich. Die angegebene Last von 1.400 kg darf nur nicht tatsächlich überschritten werden.
3. Frage: Mein Pkw darf 1.800 kg gebremst ziehen. Darf ich jeden Anhänger (z.B. einen 1.200 kg Anhänger) dahinter hängen ?
Selbstverständlich. Die angegebene Last von 1.800 kg wird nicht überschritten.
Benötigte Fahrerlaubnis:
Dies gilt in dieser Form nur für Inhaber des alten Führerscheins (vor Januar 1999). Für Führerscheinneuerwerber ab Januar 1999 gelten folgende Führerscheinklassen.
Führerscheinklassen
Führerscheinklasse B:
Kraftfahrzeuge- ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Führerscheinklasse BE:
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
Selbstverständlich dürfen Sie auch mit höhere Klassen z.B. C1E, CE, D1E, oder DE einen Pkw-Anhänger bis 3,5 t Gesamtmasse ziehen.
Gewichtsgrenze für Pkw-Anhänger
Im Fahrzeugschein sind als zulässige Anhängerlast 500 kg eingetragen. Darf ich auch einen Anhänger mitführen, dessen zulässiges Gesamtgewicht darüber liegt, wenn ich Ihn so belade, dass 500 kg nicht überschritten werden ?
Sie dürfen. Mit dem Begriff Anhängerlast oder Anhängelast ist stets das tatsächliche Gewicht des Anhängers gemeint, nicht dessen zulässiges Gesamtgewicht. Aber Achtung: Es zählt das Gewicht des kompletten Anhängers, also Achslast plus Stützlast. Und es gelten immer die in den Papieren des Zugfahrzeugs eingetragenen Werte. Generell werden die Anhängelasten auch durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung begrenzt. So darf ein ungebremster Pkw-Anhänger höchsten halb so schwer sein wie das Zugfahrzeug (Leergewicht + 75 kg), maximal sind 750 kg erlaubt. Die Obergrenze für Pkw-Anhänger mit eigener Bremse liegt bei 3.500 kg Gesamtgewicht.