Allgemeine Mietbedingungen !

Pflichten des Mieters

 

1.) Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere, die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung des Mietgegenstands (Gebrauchsanleitung, Warnhinweise o.Ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und den Mietgegenstand nur demgemäß einzusetzen.Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung des Mietgegenstands beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.

 

2.) Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden am Mietgegenstand, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichen schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Versschlechterungen des Mietgegenstands, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile.

 

3.) Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel des Mietgegenstands unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grund keine Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels am Mietgegenstand oder anderen Sachen entstehen.

 

4.) Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am Ende des Mietzeitraums dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er Ihn vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß Preisberechnung für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weiter gehenden Schadenersatzes bleibt hiervon unberührt, insbesondere wenn der Mietgegenstand schon weitervermietet gewesen wäre und dem Vermieter dadurch Schaden entsteht. Sollte der Mietgegenstand stark verschmutzt zurückgegeben werden ist der Vermieter berechtigt sich von der Kaution die Gebühr für die Reinigung laut gültiger Preisliste einzubehalten, ebenso den durch nicht rechtzeitige Rückgabe entstandenen Schaden. Abhol- und Rückgabeort des Mietgegenstands ist der Sitz des Vermieters, andere Vereinbarungen gehen auf Gefahr und Kosten des Mieters.

 

5.) Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen dass die geltenden Gesetze, wie Führerscheingesetz, Kraftfahrgesetz und bei Wasserfahrzeugen das geltende Seerecht, Kollisionsverhütungsregeln usw. strikt einzuhalten sind. Eventuell anfallende Strafen für Verstöße bzw. Schäden gehen zu Lasten des Mieters.

 

Vertragslaufzeit 

 

Der Vertrag wird auf die im Mietvertrag bestimmte Zeit geschlossen und ist vor Ablauf der Zeit von keiner Partei ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

 

Pflichten des Vermieters

 

Der Vermieter verpflichtet sich den Mietgegenstand für den im Mietvertrag angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Er versichert dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist.

 

Salvatorische Klausel

 

Die Unwirksamkeit eines der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.